ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNG für die Ferienhäuser Vattulahti
Hannu und Riitta Siljanen
Voinsalmentie 773, 58900 Rantasalmi
Für die Vermietung der Ferienhäuser Vattulahti und für den Verkauf von Zusatzleistungen gelten folgende Bedingungen:
1. VERTRAGSCHLIESSUNG
Ein Vertrag gilt als abgeschlossen und diese Bedingungen werden für beiden Vertragsparteien verbindlich, wenn der Kunde eine Reservierung gemacht hat und dafür eine Rechnung oder eine schriftliche
Auftragsbestätigung per E-Mail erhalten hat. Diese Bedingungen finden Sie auch auf unseren Internetseiten www.vattulahti.com.
2. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Die Zahlungsbedingungen hängen von der Länge der jeweiligen Reservierung und Saison ab. In erster Linie gilt die auf der Auftragsbestätigung angegebene Zahlungsbedingung. Ist keine Zahlungsbedingung angegeben, gelten folgende saisonbedingte Bedingungen:
2.1. Saisonzeiten:
– Winterferienwochen 8-10
– Sommerferienwochen 22-35
– Weihnachten und Neujahr – Wochen 51,52, 1 und 2
Wird die Dienstleistung spätestens 40 Tage vor Beginn der Dienstleistung reserviert, werden 50% des Gesamtpreises als Vorauszahlung innerhalb von 7 Tagen von der Reservierung geleistet, jedoch so dass der gesamte Preis der Dienstleistung immer spätestens 30 Tage vor Beginn der Dienstleistung bezahlt wird. Findet die Reservierung später statt, wird der Gesamtpreis bei der Reservierung geleistet.
2.2. Andere Zeiten:
Zahlungsbedingung nach den auf der Auftragsbestätigung angegebenen Bedingungen.
2.3. Auf der Zahlungsanweisung hat der Kunde genaue Daten der Dienstleistung anzugeben (Dauer der Dienstleistung, Objekt, Name der Produktpauschale). Vor Inanspruchnahme der Dienstleistung hat der Kunde auf Aufforderung einen Beleg oder einen sonstigen Beweis für die geleistete Zahlung vorzulegen.
Falls der Kunde während des Urlaubs eine Stornierung vornimmt, wird der von dem Kunden geleistete Betrag nicht ersetzt.
Wenn der Kunde die Zahlungsbedingungen nicht einhält, ist der Verkäufer berechtigt, die Reservierung als storniert und den Vertrag als gestrichen anzusehen.
3. DAS RECHT DES KUNDEN VON DEM VERTRAG ZURÜCKZUTRETEN
Falls der Kunde oder eine ihm nahe stehende, im selben Haushalt lebende Person plötzlich ernsthaft erkrankt, einen schweren Unfall erleidet oder stirbt, ist der Kunde berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten und den für die Dienstleistung bezahlten Preis, nach Abzug von 50% als Stornierungskosten,
zurück zu bekommen. Die Zahlungen werden jedoch nicht zurück bezahlt, wenn die Inanspruchnahme der Dienstleistung bereits begonnen hat. Über ein mögliches Hindernis muss der Verkäufer unverzüglich in Kenntnis gesetzt werden. Eine Krankheit oder ein Unfall, die die Inanspruchnahme der Dienstleistung verhindert, ist durch ein ärztliches Attest nachzuweisen.
Der Kunde ist berechtigt, von dem Vertrag ohne besonderen Grund zurückzutreten, spätestens 60 Tage vor Beginn der Dienstleistung (spätestens 120 Tage für Dienstleistung im Wochen 1, 2, 51, 52), wenn er die vorher angegebene mögliche Bearbeitungsgebühr bezahlt (60 % aus Mietpreis). Wenn der Vertrag später aufgelöst wird oder der Kunde vor Beginn der Dienstleistung dem Verkäufer nicht mitteilt, dass er die Dienstleistung nicht in Anspruch nimmt, ist der Verkäufer berechtigt, den gesamten Preis der Dienstleistung dem Kunden zu berechnen.
Der Kunde ist immer verpflichtet, den Verkäufer darüber zu informieren, wenn er die Dienstleistung nicht bzw. wesentlich weniger als vereinbart in Anspruch nimmt, z. B. die Zahl der Personen oder die Dauer ändern sich von dem Vereinbarten. Die Mitteilung ist schriftlich oder auf eine sonstige, den Umständen entsprechende zweckmäßige Weise an die von dem Verkäufer angegebene Anschrift vorzunehmen. Der Vertrag ist in dem Moment, wenn die Mitteilung des Kunden beim Verkäufer eingeht, als aufgelöst anzusehen. Wenn der Kunde einen Nachweis dafür liefert, dass die Mitteilung an eine richtige Anschrift und zum richtigen Zeitpunkt vorgenommen worden ist, auch wenn die Mitteilung verspätet oder nicht ankommen würde, ist die Mitteilung zum Zeitpunkt, wenn sie in der Regel hätte beim Verkäufer eingehen sollen, als angekommen anzusehen.
Gelingt es dem Verkäufer dieselbe Dienstleistung an einen Dritten zu verkaufen, ist der Verkäufer verpflichtet, dem Kunden den vorher bezahlten Preis für den Teil, wie er den von dem Dritten erhalten hat, zurück zu zahlen. Der Verkäufer ist jedoch berechtigt, von dem zurück zu zahlenden Betrag 50 % als Stornierungskosten zurückzubehalten.
4. DAS RECHT DER FERIENHÄUSER VATTULAHTI VON DEM VERTRAG ZURÜCKZUTRETEN
Liegt eine höhere Gewalt, wie Brand, Naturkatastrophe, Behördenmaßnahme, Streik oder ein sonstiges mit diesen vergleichbares, unvorhersehbares und von dem Verkäufer unabhängiges Ereignis vor und die Durchführung der Dienstleistung verhindert oder wesentlich erschwert, ist der Verkäufer berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten oder die Dienstleistung zu unterbrechen. Wenn der Vertrag aufgelöst wird, ist dem Kunden der gesamte bezahlte Preis zurückzuzahlen, und wenn die Durchführung der Dienstleistung unterbrochen wird, ist der dem nicht erfüllten Teil der Dienstleistung entsprechende Teil zurückzuzahlen.
Der Verkäufer hat den Kunden unverzüglich über das Hindernis, auf Grund dessen die Dienstleistung nicht durchgeführt werden kann, zu informieren.
5. AUFENTHALT AM URLAUBSZIEL
Der vereinbarte Unterkunftspreis enthält ein freies Nutzungsrecht. Der Preis enthält außerdem die in der Beschreibung des jeweiligen Hauses erwähnte Ausrüstung. Es wird vorausgesetzt, dass die Kunden die Bettwäsche benutzen, die der Verkäufer ihnen gegen separaten Preis zur Verfügung stellt.
Wenn nicht anders vereinbart, sorgt der Kunde sich während des Urlaubs für das Saubermachen und auch für die Endreinigung des Ferienhauses. Wir setzen voraus, dass der Kunde sich mindestens für folgende Dinge sorgt: Abfall wegbringen, Fußböden saugen, Geschirr spülen und Spülmaschine ausräumen
(unbedingt angeben, wenn die Spülmaschine anbleibt, wenn Sie das Haus verlassen), Schmutzflecken und Schmutz entfernen, die Sachen in ihre gewohnten Stellen wieder zurückbringen und Betten machen.
Der Kunde kann auch im Voraus eine Endreinigung für das Haus zum separaten Preis bestellen.
BITTE BEACHTEN! Auch wenn Sie eine Endreinigung bestellt hätten, gehen wir davon aus, dass das Haus in einem normalen Wohnzustand hinterlassen wird, d. h. die Einrichtung und andere Ausrüstung befinden sich unbeschädigt in ihren gewohnten Stellen, der Abfall ist weggebracht und mögliche Ausscheidungen
usw. sind entfernt.
Falls die Sauberkeit des Ferienhauses beim Abschluss der Reservierung dem Vorgenannten nicht entspricht und der Eigentümer sich vor Ankunft des nächsten Kunden dafür sorgen muss, wird dem Kunden die für die Reinigung verbrauchte Zeit (mindestens 200 Euro) nachträglich in Rechnung gestellt.
6. BESCHÄDIGUNGEN, MÄNGEL UND REKLAMATIONEN
Alle die Ausrüstung und den Zustand des Ferienhauses betreffenden Beanstandungen sind unmittelbar dem Eigentümer zu machen, so dass diese nach Möglichkeiten repariert oder kompensiert werden können.
Nachträglich gemachte Beanstandungen können nicht berücksichtigt werden.
Ebenso ist der Kunde verpflichtet, den Verkäufer unmittelbar von ihm dem Ferienhaus und dessen Mobiliar und der Umwelt verursachte Schäden zu informieren und zu ersetzen. Nicht gemeldete Schäden werden nachträglich nach den wirklichen Kosten in Rechnung gestellt. DER KUNDE, DER EINE RESERVIERUNG MACHT, HAT WÄHREND SEINER UNTERKUNFTSRESERVIERUNGSZEIT EINE VOLLE VERANTWORTUNG DAFÜR, DASS DAS FERIENHAUS IM ORDENTLICHEN ZUSTAND BLEIBT.
7. PERSONENZAHL
Die größte zulässige Personenzahl des jeweiligen Hauses ist dieselbe wie die in der Hausbeschreibung erwähnte Zahl der Betten und der Reservebetten.
Die Personenzahl ist bei der Reservierung anzugeben und darf nicht überschritten werden. Für zusätzliche Personen ist 50 Euro/Person/Tag bar zu zahlen.
8. RAUCHEN, HAUSTIERE
Das Rauchen ist nur außerhalb der Ferienhäuser auf einem dafür eigens vorgesehenen Platz erlaubt. Für unerlaubtes Rauchen drinnen im Haus wird 100 Euro für Lüftung + Kosten fürs Waschen der Textilien in voller Höhe in Rechnung gestellt.
Das Mitbringen von Haustieren ist nur nach vorheriger Vereinbarung erlaubt. Für unerlaubt mitgebrachte Haustiere ist ein Zuschlag von 30 Euro/Haustier/Tag bar zu zahlen.
Wir nehmen keine Verantwortung für den Kunden durch unerlaubtes Rauchen oder Tierstaub entstandene Allergie- o. a. Probleme.
9. ANZUWENDENDES RECHT UND GERICHTSSTAND BEI STREITIGKEITEN
Die Vertragsparteien sind bemüht, Streitigkeiten aus diesem Vertrag untereinander durch Verhandlungen zu lösen. Sollte auf diese Weise keine Einigung gefunden werden, werden die Streitigkeiten von Amtsgericht Savonlinna entschieden. Für diesen Vertrag wird Finnisches Recht angewendet.
10. PREISÄNDERUNGEN VORBEHALTEN
Der Eigentümer behält sich das Recht vor, bei den Preisangaben vorkommende Fehler vor dem Vertragsabschluss zu berichtigen.
Nach Vertragsabschluss ist der Eigentümer berechtigt, den vereinbarten Preis zu erhöhen oder entsprechend herabzusetzen, wenn Steuern oder sonstige öffentliche auf den Preis der Dienstleistung wirkende Abgaben sich ändern.